DSGVO in der Videosicherheit muss nicht schwer sein. Aber Achtung — das muss beachtet werden!
Viele Unternehmen setzen auf Videoüberwachung, um ihr Betriebsgelände zu schützen. Dabei ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese Überwachung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erfolgt. Hier erfahren Sie, wie Sie die Videosicherheit DSGVO-konform gestalten können, ohne dabei in unüberwindbare Hindernisse zu geraten.
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1. Zweckbindung klar definieren:
Einer der Grundpfeiler der DSGVO ist die klare Definition des Überwachungszwecks. Überlegen Sie also genau, warum Sie Videoüberwachung einsetzen möchten und sorgen Sie dafür, dass die Kameras ausschließlich für diesen festgelegten Zweck eingesetzt werden. Vermeiden Sie Zweckentfremdungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei kann die richtige Kameraausrichtung helfen, aber auch Features wie die automatische Gesichtserkennung und Verpixelung.
2. Standortwahl strategisch planen:
Die Platzierung der Kameras ist entscheidend. Überlegen Sie, welche Bereiche Sie überwachen möchten und platzieren Sie die Kameras so, dass sie nur die notwendigen Bereiche abdecken. Dies schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern hilft auch dabei, den Sicherheitszweck effektiv zu erfüllen. Falsch platzierte Kameras können schnell den Bereich eines benachbarten Grundstücks mit aufnehmen, die sonst verpixelt gehören.
3. Transparente Kommunikation sicherstellen:
Eine der wichtigsten DSGVO-Anforderungen ist die Transparenz. Informiere Mitarbeiter, Kunden und Besucher über die Videoüberwachung. Setzen Sie gut sichtbare Beschilderung ein, um auf die Überwachung hinzuweisen. Dadurch schaffen Sie Vertrauen und vermeiden Missverständnisse.
4. Datensparsamkeit im Blick behalten:
Halten Sie sich an das Prinzip der Datensparsamkeit. Erfassen Sie also nur die Daten, die für den festgelegten Zweck notwendig sind. Richten Sie die Kameras so aus, dass sie nur die relevanten Bereiche überwachen, und vermeiden Sie die Aufzeichnung unnötiger Details oder privater Räume.
5. Daten-Sicherheitsmaßnahmen implementieren:
Die Sicherheit der aufgezeichneten Daten ist von größter Bedeutung. Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen für den Datenspeicherort. Dadurch wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff auf sensible Informationen haben.
6. Löschkonzept etablieren:
Definieren Sie ein Löschkonzept für aufgezeichnete Daten. Die DSGVO verlangt, dass Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den festgelegten Zweck erforderlich ist. Stellen Sie sicher, dass Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden, um die Datenschutzrichtlinien einzuhalten.
Fazit: Die richtige Balance finden:
DSGVO-konforme Videosicherheit erfordert keine übermäßigen Anstrengungen, sondern vor allem eine durchdachte Planung und Umsetzung. Suchen Sie sich hierfür einen verlässlichen Partner wie NESTOR. Die genaue Umsetzung kann je nach Branche und Unternehmensgröße variieren, aber die Prinzipien bleiben dieselben